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Allgemeine Informationen zur Aufnahme von Katzen und Kleintieren

Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Pensionsaufenthalt von Katzen und Kleintieren ist, dass die Tiere gesund und mit einem aktuellen Impfschutz bei Katzen gegen Schnupfen, Seuche und Tollwut (RCP, T) geimpft sein müssen.
Ebenso muss bei Katzen eine Parasitenbehandlung ca. 3 – 5 Tage vor der Aufnahme durchgeführt werden.
Geschlechtsreife Katzen (ab dem 6ten Lebensmonat) müssen kastriert sein.
Kleintiere, sind mit dem entsprechenden und zur Verfügung stehenden Impfstoff für Hasen, Kaninchen RHD, Myxo, zu impfen.
Nachweise über die Durchführung einer aktuellen Parasitenbehandlung sind mit dem Impfbuch vorzulegen.
Das Impfbuch verbleibt in der Pension, während des Pensionsaufenthaltes.
 
Zur Aufnahme von pflegeintensiven Katzen und Kleintieren bei Organerkrankungen, Verletzungen, Behinderungen usw. kann nach Absprache und gegebener Möglichkeit eine Sonderregelung für die Unterbringung und Versorgung eingeräumt werden.

Katzen- Unterbringung

Gruppenhaltung
Zimmer mit gesichertem Balkon, oder mit gesichertem Fenster und Balkon oder
Freigehege mit wetterfester Folien- Überdachung
kleine Gruppenhaltung max. 5 Katzen

Preise auf Anfrage

Kleintiere- Unterbringung
Haltung in geeigneter Kleintier-Box,
in den Sommermonaten im Garten,
in den Wintermonaten in häuslichen Räumlichkeiten.

Tagessatz
Kaninchen u. Meerschweinchen pro Tier 6,50 €
bei mehreren Tieren aus einem Haushalt werden entsprechend Staffelpreise vereinbart.

Kleintiere div. auf Anfrage und bei event. Möglichkeit der Unterbringung

Durch fachlich kompetente Betreuung können auch pflegeintensive, kranke und verletzte Katzen und Kleintiere nach tierärztlicher Versorgung, aufgenommen werden.
Die pflegeintensive Betreuung sowie die entsprechende Unterbringung dieser Tiere ist eine gesonderte Leistung und wird auch entsprechend nach Aufwand und Zeitfaktor der Sonderleistung abgerechnet, sie ist nicht im Tagessatz enthalten.

Sonderleistungen sind:
Vorbereiten und verabreichen von Medikamenten und spezieller Ernährung,
gesonderte Fütterung,
ermitteln von BZ - Wert, Entnahme von Proben, Wundversorgung, Verbände, etc.
Beschaffung und Anwendung von Medikamenten, Futtermittel, Diäten, Verbrauchsmaterialien, Reinigung, Entsorgung.
Für Tierarztbesuche sowie Abhol und Bringdienst von Tieren wird ein Wegegeld pro gefahrener km mit 1,00 € und der Zeitaufwand pro 0,25 Std. mit 3,00 € berechnet.

Für Katzen, die permanent Zimmer, Einrichtungen, Liegeflächen usw. mit Urin und Kot verunreinigen, wird für die täglich mehrfache Reinigung ein Zuschlag berechnet.

Ankunft und Abholtag zählen zum Pensionsaufenthalt und werden wie die anderen Pensionsaufenthaltstage nach Tagessatz mitberechnet.

Von Oktober bis April wird ein Heizkostenzuschlag von 1,20 € pro Tier berechnet.

Abgabe und Abholzeiten der Tiere, sind täglich und nur nach telefonischer Terminvereinbarung, bis spätestens 18:00 Uhr möglich.

Ruhetage: Sonn- und Feiertage